Sachwalterschaft
Die gesetzliche Vertretung von psychisch kranken und geistig behinderten Erwachsenen ist im Rahmen der Sachwalterschaft geregelt.
Eine Sachwalterschaft regelt die Entziehung oder Einschränkung der Rechte einer Person.
Eine Sachwalterin/ein Sachwalter wird für Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres bestellt, wenn diese aufgrund einer
- geistigen Behinderung oder
- psychischen Krankheit
nicht fähig sind, ihre Geschäfte ohne Nachteil für sich selbst zu besorgen.
Dies kann sowohl Rechtsgeschäfte (Vermögenssorge) als auch ärztliche oder soziale Betreuung (Personensorge) betreffen.
Sachwalterinnen/Sachwalter übernehmen die Besorgung aller oder einzelner Angelegenheiten der betroffenen Person, die diese nicht ohne Gefahr eines Nachteils für sich selbst besorgen kann.
Es ist jedoch vor Bestellung einer Sachwalterin/eines Sachwalters darauf Rücksicht zu nehmen, ob beispielsweise eine
- gesetzliche Vertretungsbefugnis einer nächsten Angehörigen/eines nächsten Angehörigen oder
- Vorsorgevollmacht oder
- verbindliche Patientenverfügung
vorliegt.