Seit 1. Jänner 2017 gilt das neue Gesetz zur Spendenabsetzbarkeit. Spenden werden seither im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung nicht mehr von Ihnen nachgewiesen. Stattdessen werden diese von uns an das Finanzamt gemeldet. Um Ihre Spenden dem Finanzamt übermitteln zu können, benötigen wir bitte Ihren Vor- und Nachnamen laut Melderegister, sowie Ihr Geburtsdatum.
Ein Info-Video zur Spendenabsetzbarkeit finden Sie hier.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Florence Gross unter der Telefonnummer +43 1 512 36 61 - 1640 oder florence.gross(at)wiener.hilfswerk.at.
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