Assistenzleistungen ermöglichen Menschen mit Behinderung ein möglichst selbstbestimmtes Leben in außerinstitutionellen Lebensformen. Sie sollen sicherstellen, dass Menschen mit unterschiedlichen Formen der Behinderung möglichst lange in ihrer gewohnten/selbst gewählten Umgebung verbleiben können und tragen daher insgesamt zur Steigerung der Lebensqualität der Assistenzleistungsnehmer*innen und/oder ihrer Familien bzw. ihres persönlichen Begleitungsumfeldes bei. Mobile Assistenzleistungen ermöglichen auch Hilfeleistungen bei der Bewältigung von Alltagssituationen und unterstützen dadurch eine weitgehend autonome und eigenständige Lebensführung.
Dank der Assistenzleistungen kann ich endlich meinen Alltag so gestalten, wie ich es möchte.
Die Persönliche Assistenz kann von/für körper- und/oder sinnesbeeinträchtigte Personen und Personen mit Lernschwierigkeiten im Alter von 18 bis 65 Jahren von Montag bis Sonntag von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr (inkl. An- und Abfahrtszeit des/der Assistent*in) in Anspruch genommen werden.
Persönliche Assistenz soll von Menschen mit Behinderungen unabhängig von der Art der Behinderung in Anspruch genommen werden können, soweit sie (auch unter Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen) anleitungsfähig sind oder aber zur Anleitungsfähigkeit durch entsprechende Unterstützung herangeführt werden können.
Informationsgespräch
Wir laden Sie herzlich ein, ein Gespräch bei uns vor Ort zu führen oder wir kommen direkt zu Ihnen nach Hause.
Detailplanung
Gemeinsam gestalten wir Ihr individuelles Wunschprofil. Auf dieser Basis unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer passenden Assistenz. So können Sie in Ruhe entscheiden, wen Sie persönlich kennenlernen möchten.
Ihre Entscheidung
Sie bestimmen, wie die Zusammenarbeit weitergeht: Sie koordinieren Ihre Assistent*innen selbst und legen fest, wann, wie lange, wo und in welcher Form die Assistenzleistung erbracht wird.
Für die Leistung der Persönlichen Assistenz für Menschen mit Behinderung wird ein Selbstbehalt von 3,15 Euro netto pro Stunde verrechnet. Für gemeinsam mit dem/der Assistenznehmer*in gefahrene Kilometer wird zusätzlich das amtliche Kilometergeld verrechnet. Die im Freizeitbereich entstehenden Kosten (z.B. Eintritte Hallenbad, Kino, Theater usw.) werden von dem/der Kund*in getragen.
Harmonisierung der Persönlichen Assistenz
Seit November 2024 ist die neue Richtlinie zur Harmonisierung der Persönlichen Assistenz in Kraft. Diese sorgt dafür, dass Menschen mit Behinderungen in ganz Österreich unter den gleichen Bedingungen Zugang zur Persönlichen Assistenz erhalten. Einheitliche Regeln gewährleisten mehr Transparenz und Fairness: Ein einheitliches Formular, gleiche Bezahlung der Assistent*innen und eine zentrale Abrechnung sind nur einige der Verbesserungen, die nun österreichweit gelten.
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