Geschätzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
geschätzte Kundinnen und Kunden,
in Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie ermöglichen wir Ihnen mit unten abgebildetem Formular Ihnen bekannte vermeintliche Rechtsverstöße des Unternehmens gegen Unionsrecht in folgenden Bereichen einzumelden:
- öffentliches Auftragswesen,
- Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
- Produktsicherheit und -konformität,
- Verkehrssicherheit,
- Umweltschutz,
- Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit,
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
- öffentliche Gesundheit,
- Verbraucherschutz,
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen;
- Verstöße gegen die finanziellen Interessen der Union im Sinne von Artikel 325 AEUV sowie gemäß den genaueren Definitionen in einschlägigen Unionsmaßnahmen;
- Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften im Sinne von Artikel 26 Absatz 2 AEUV, einschließlich Verstöße gegen Unionsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen, sowie Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften in Bezug auf Handlungen, die die Körperschaftsteuer-Vorschriften verletzen oder in Bezug auf Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des geltenden Körperschaftsteuerrechts zuwiderläuft
BEACHTEN SIE BITTE:
Nicht von dieser Richtlinie erfasst sind Hinweise die Unzufriedenheit am Arbeitsplatz und arbeitsrechtliche Fragestellungen das Dienstverhältnis betreffend, ausgenommen der Datenschutz. Ebenso nicht erfasst sind alle rechtliche Fragestellungen zu den angebotenen und durchgeführten Dienstleistungen außerhalb der oben genannten Normen.
Diese klären Sie bitte als Mitarbeiter*in direkt mit Ihrem Vorgesetzten, als Kunde/ Kundin mit der verantwortlichen Bezirksstelle bzw. mit dem verantwortlichen Fachbereich!
SICHERGESTELLT WIRD UNSERERSEITS:
Der Meldekanals ist sicher. Wenn Sie Ihre Identität bekannt geben, wird diese vertraulich behandelt und nicht weitergegeben.
Ihr Anliegen wird von einer unparteiischen Person im Unternehmen beurteilt. Sie erhalten innerhalb der vorgesehenen Fristen dann eine Rückmeldung, wenn Sie die dafür notwendigen Daten bekannt gegeben haben. Selbstverständlich gehen wir auch anonymen Meldungen nach.
Ausgeschlossen werden Sanktionen oder Repressalien gegenüber dem Hinweisgeber/ der Hinweisgeberin.
Wir verstehen die Umsetzung der Richtlinie vor allem in der qualitativen Weiterentwicklung unserer Dienstleistungen sowie in der Verbesserung in der Mitarbeiter*innenführung und Kundenorientiertheit.
Für das Hilfswerk Kärnten:
Elisabeth Scheucher-Pichler Horst Krainz Hannes Lora
Präsidentin Geschäftsführer Geschäftsführer
* Pflichtfelder
Ihr Browser oder dessen Version ist veraltet und diese Seite damit nicht darstellbar. Bitte besuchen Sie unsere Seite mit einem aktuellerem Web-Browser. Auf der Webseite browsehappy.com finden Sie eine Auswahl an aktuellen Web-Browsern und jeweils einen Link zu der Herstellerseite.