„Dass Betreuungskräfte in der 24-Stunden-Betreuung bisher eine der wenigen und damit meist weit entfernten Registrierungsstellen in den Bundesländern aufsuchen mussten, um zu ihrer neuen e-card mit Foto zu gelangen, war in der Praxis ein massives Problem“, erläutert Elisabeth Anselm, Geschäftsführerin des Hilfswerk Österreich. „Wir und andere haben daher schon länger auf dieses Problem hingewiesen. In manchen Bundesländern mussten die Betreuer*innen Tagesreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln unternehmen, um zu einer Registrierungsstelle zu kommen. Das ist eine große Hürde und oft mit der Betreuung nicht vereinbar“, so Anselm.
Das Hilfswerk hatte zuletzt am 26. Jänner Kritik an diesem Umstand geübt (Ö1-Mittagsjournal vom 26. Jänner 2024) und gefordert, dass Foto und Unterlagen auf den lokalen Gemeindeämtern hinterlegt werden können. Genau das wird nun ab 1. April 2024 möglich sein. Die Gemeinden übernehmen die Weiterleitung des e-card-Antrags an die SVA.
„Wir hatten immer mehr Anrufe von Betreuungskräften, die sich Sorgen gemacht haben, wie sie zu ihrer neuen e-card kommen. Das ging so weit, dass etliche, vor allem erfahrene, ältere Betreuer*innen, daran dachten, das Handtuch zu werfen und den Job aufzugeben. Die nun in Aussicht gestellte Lösung wird den Betreuungskräften sehr helfen“, meint Emilia Palecek, die beim Hilfswerk Österreich Betreuungskräfte in Versicherungsangelegenheiten berät.
Norbert Gruber-Filippits, Bereichsleiter für die 24-Stunden-Betreuung beim Hilfswerk Österreich, zeigt sich ebenso erleichtert: „Bei mir sind zunehmend Anfragen von Angehörigen pflegebedürftiger Menschen angelandet, denen ich nur schwer erklären konnte, wieso wir hier mit derartigen bürokratischen Schikanen konfrontiert sind. Angehörige sind oft Ehepartner*innen und selbst hochaltrig, Kinder wohnen oft weit entfernt, sodass nicht in jedem Haushalt die Möglichkeit besteht, den Betreuer*innen hier unter die Arme zu greifen und sie zur Registrierungsstelle zu fahren. Noch dazu, wo die betreuungsbedürftige Person oft nicht so lange alleine bleiben kann“, so Gruber-Filippits.
Die neue Regelung sei ein echter Durchbruch, der nicht nur den Betreuungskräften, sondern auch den von ihnen betreuten Menschen und deren Familien viele Sorgen nehme, so das Hilfswerk.
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