Bei der Schulbeihilfe handelt es sich um eine staatliche Beihilfe, die Schülerinnen/Schüler beziehen können, wenn sie einen "günstigen Schulerfolg" vorweisen können und soziale Bedürftigkeit gegeben ist.
Die genaue Höhe der Schulbeihilfe wird aus einem Grundbetrag errechnet, von dem die zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sowie das Einkommen der Schülerin/des Schülers (wenn vorhanden) abgezogen werden.
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