Schülerinnen und Schüler, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und für die österreichische Familienbeihilfe bezogen wird, haben bei Erfüllung aller übrigen Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Schülerfreifahrt für die Strecke zwischen der Wohnung im Inland und der Schule zu beantragen. Entsprechend ausgefüllte und von der Schule bestätigte Formulare sind beim jeweiligen Verkehrsunternehmen einzureichen. Als Eigenanteil ist ein Pauschalbetrag von 19,6 € pro Schuljahr zu leisten.
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