Sie finden auf dieser Seite Informationen und Wissenswertes zum Thema Kinderbetreuung, wie zum Beispiel Förderungsmöglichkeiten oder gesetzliche Neuerungen. Bitte beachten Sie, dass die Inhalte laufend erweitert und überarbeitet werden.
Bitte laden Sie hier die Betreuungsvereinbarung zum Ausfüllen herunter
Neu: Seit 11. September 2023 für Kinder von 0 Jahren bis zur Schulpflicht
Nähere Details folgen nach Bekanntgabe durch die Stadt Graz.
Neu: Seit 11. September 2023 für Kinder ab Schulpflicht
Das Land Steiermark gewährt Eltern und Erziehungsberechtigten, deren Kind bzw. Kinder wiederkehrend eine Kinderbetreuungseinrichtung besucht bzw. besuchen, eine Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe. Alle detaillierten Informationen und Ansprechpartner dazu finden Sie auf der Website des Landes Steiermark unter unten angeführtem Link.
Seit Beginn des Kinderbetreuungsjahres 2010/2011 gilt in der Steiermark für Kinder im letzten Kinderbetreuungsjahr vor Eintritt der Schulpflicht das verpflichtende Kinderbetreuungsjahr.
Für das aktuelle Kinderbetreuungsjahr beachten Sie bitte die folgenden Informationen des Landes Steiermark: Zur Land Steiermark Website
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