Sie finden auf dieser Seite Informationen und Wissenswertes zum Thema Kinderbetreuung, wie zum Beispiel Förderungsmöglichkeiten oder gesetzliche Neuerungen. Bitte beachten Sie, dass die Inhalte laufend erweitert und überarbeitet werden.
Für Kinder von 0-3 Jahren und von 6-15 Jahren, die bei einer Tagesmutter/einem Tagesvater betreut werden, gibt es eine Förderung der Stadt Graz für den monatlichen Beitrag. Die Höhe der Förderung hängt vom Familiennettoeinkommen sowie den in Anspruch genommenen Wochenstunden der Betreuung ab.
Das Land Steiermark gewährt Eltern und Erziehungsberechtigten, deren Kind bzw. Kinder wiederkehrend eine Kinderbetreuungseinrichtung besucht bzw. besuchen, eine Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe. Alle detaillierten Informationen und Ansprechpartner dazu finden Sie auf der Website des Landes Steiermark unter unten angeführtem Link.
Seit Beginn des Kinderbetreuungsjahres 2010/2011 gilt in der Steiermark für Kinder im letzten Kinderbetreuungsjahr vor Eintritt der Schulpflicht das verpflichtende Kinderbetreuungsjahr.
Für das aktuelle Kinderbetreuungsjahr beachten Sie bitte die folgenden Informationen des Landes Steiermark: Zur Land Steiermark Website
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